Gleichstellung - Gleichberechtigung der Geschlechter
Jorah Begemann
Die kommunale Gleichstellungsarbeit findet auf Grundlage des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG, § 8 – 9) statt.
Demnach besteht der Schwerpunkt der Gleichstellungsarbeit in der Verwirklichung der geschlechtlichen Gleichberechtigung. Dies umfasst die Beteiligung an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Kommune, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung können Vorhaben und Maßnahmen dienen, die Folgendes betreffen:
- die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung,
- personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune oder
- Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Ich stehe allen Mitarbeitenden und Einwohnenden der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf gerne zur Verfügung, wenn Sie Anliegen zum Thema Gleichberechtigung haben, z.B.:
- sich am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben oder in Ihrer Lebenssituation benachteiligt fühlen
- Hilfestellung und Unterstützung benötigen
- Informationen über gleichstellungsbezogene Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildung suchen
- Kontakte zu Gruppen, -organisationen und Netzwerken wünschen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter engagieren
- Anregungen zur Verbesserung der kommunalen Gleichstellung haben
Sprechzeit nur nach Vereinbarung.
Mein Büro ist regulär dienstags, mittwochs und donnerstags besetz. Rufen sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Bei Gewalterfahrungen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern Beratung, Unterstützung und Hilfe:
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 116 016
Frauen- und Kinderhaus e.V. Uelzen 0581 – 77999
Beratungsstelle für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen in Uelzen: 0581 - 77999
BISS Uelzen – Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen zum Gewaltschutzgesetz: 0581 3892820
In Notsituationen wählen sie die 110 der Polizei.