Unser Verein mit Beratungsstellen in Celle, Clence, Lüneburg, Soltau, Lüchow und Dannenberg ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben vom Niedersächsischen Landessozialamt anerkannt als geeignete Stelle nach § 305 Abs.1 Nr.1 Insolvenzordnung.
Unsere Berater sind zertifizierte Schuldner- und Insolvenzberater mit fundierten Kenntnissen aus der Wirtschaft.
1. in akuten Krisen, wenn
• der Strom abgestellt werden soll
• die Wohnungsräumung bevorsteht
• nach einer Kontopfändung das Konto gesperrt wurde
2. bei Überschuldung, wenn
• Mahnungen und Vollstreckungen eingehen
• Ratenzahlungen zu hoch sind
• mehr Monat als Konto ist
• der Arbeitsplatz gefährdet ist
3. bei Vergleichsverhandlungen
• mit langfristigen Ratenzahlungen
• oder mit reduzierten Einmalzahlungen
4. mit der Ausstellung einer P-Kontobescheinigung zur Erhöhung des pfändungsgeschützten Betrages, bei
• unterhaltsberechtigten Personen
• Bedarfsgemeinschaften
• Kindergeldbezug
• laufenden Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes
• anderen Geldleistungen für Kinder, z.B. Kinderzuschlag und Entschädigungsrenten
• einmaligen Sozialleistungen oder Nachzahlungen
• Hilfe beim Neuanfang für verschuldete Menschen.
• Schutz vor weiterer Verschuldung.
Wir bieten kompetente und diskrete:
• gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatung.
• vorbeugende Schuldner- und Verbraucherberatung durch Aufklärung.