Organisationen und Verbände

freiwilligenAgentur region uelzen
0581 / 903249
Ripdorfer Str. 21
29525 Uelzen

Die Freiwilligenagentur Region Uelzen

Die IDEE der Freiwilligenagentur (FWA) beruht auf den Annahmen, dass sich neben dem privaten und öffentlichen Raum ein dritter Sozialraum entwickelt – der nachbarschaftliche. Es entsteht eine Kultur des Helfens, in der Menschen sich freiwillig engagieren und ihre Begabungen, Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen. Zudem erhalten sie dadurch – oft neben ihrer Erwerbstätigkeit – Anerkennung und Bestätigung. Diese Kultur des Helfens möchte die FWA im Landkreis Uelzen befördern.

Die FWA entstammt ursprünglich einer Idee aus dem DRK im Jahre 2007 in Anlehnung an andere Freiwilligenagenturen in Niedersachsen. Das DRK und der Landkreis haben vereinbart, andere Träger um Mitwirkung zu bitten, um die Umsetzung breit anzulegen. Die Träger der FWA-Region Uelzen sind bisher: Der Landkreis Uelzen, die Stadt Uelzen, der ev.-luth. Kirchenkreis Uelzen, das Diakonische Werk, das Christliche Jugenddorf Göddenstedt, der Präventionsrat im Landkreis Uelzen und das DRK Uelzen, das von den Trägern mit der Geschäftsführung beauftragt wurde.

Die FWA ist eine Einrichtung, die Bürger und Bürgerinnen für das freiwillige Engagement interessieren möchte, sie berät, ggf. qualifiziert und vermittelt. Die Aufgaben und Betätigungsfelder der Freiwilligen einerseits und die Bedarfe der nur gemeinnützigen Organisationen andererseits werden persönlich, telefonisch oder über das Internet entgegengenommen und zusammengeführt.

Alle Menschen können sich unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion über die FWA engagieren. Es werden nur Menschen und Organisationen unterstützt, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Alle Freiwilligen sind grundsätzlich unfall- und haftpflichtversichert und können über die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit selbst bestimmen. Das freiwillige Engagement darf keine bezahlte Tätigkeit ersetzen oder gefährden. Evtl. Aufwendungen der Freiwilligen sollten erstattet werden und es kann in manchen Einsatzfeldern eine Schweigepflichterklärung, ein politisches Führungszeugnis oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich sein. Das freiwillige Engagement kann auch bescheinigt werden.

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag 10.30 bis 15.30 Uhr