Bei Kauf eines Baugrundstückes wird pro Kind (maximal drei Kinder) mit Erstwohnsitz im Familienverband bzw. eheähnlicher Gemeinschaft lebend und nur bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, ein Nachlass von 5 Euro pro Quadratmeter gewährt. Die Kinder müssen mindestens drei Jahre nach Fertigstellung des Hauses ununterbrochen dort wohnen, ansonsten ist der Nachlass an die Stadt zu erstatten.
Die Käufer verpflichten sich in den Kaufverträgen, das Grundstück innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Gebäude zu bebauen.
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Zum Schutz der Umwelt erfolgt der Erstkontakt sowie der allgemeine Schriftverkehr künftig ausschließlich per E-Mail oder Telefon. Wichtige Dokumente wie Bescheide erhalten Sie weiterhin postalisch.