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Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht neue Schöffen

Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Kandidaten für das Schöffen- und Hilfsschöffenamt. Schöffen, so werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt. Das heutige Gerichtsverfassungsgesetz sieht seit über 130 Jahren Schöffengerichte in der Strafjustiz vor. Die Tradition der Schöffengerichte reicht bis ins Mittelalter zurück. Die Schöffen unterstützen die hauptberuflichen Richter bei ihrer Urteilsfindung. Sie sind in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätige juristische Laien, die gemeinsam mit dem Berufsrichter die Tat eines Angeklagten beurteilen und bei der Festsetzung des Strafmaßes mitwirken. Sie sollen ihre Sachkunde sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidung des Gerichts einbringen.

Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf bereitet derzeit eine Vorschlagliste für die Amtszeit von 2019 bis 2023 vor. Deshalb werden engagierte Frauen und Männer gesucht, die möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Beruf und sozialer Stellung repräsentieren. Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre sein sowie im Gebiet der Samtgemeinde wohnen. Die Amtsperiode der Schöffen dauert fünf Jahre.

Wer sich für das Amt des Schöffen interessiert, der kann sich unter Telefon (05821) 89312 oder per E-Mail unter D.Wuennecke@bevensen-ebstorf.de anmelden. Dort gibt es auch weitere Informationen rund um das Schöffenamt.