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Landkreis Uelzen ordnet für Geflügelhalter-Bestände Stallpflicht an (18.11.2016)

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Landkreis Uelzen mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht für den entsprechenden Tierbestand angeordnet. Die Begründung lesen Sie hier.