Am 09.05.2018 wurde das Planfeststellungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) zum Planungsabschnitt 2 der A39 Lüneburg-Wolfsburg durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingeleitet. Der Abschnitt 2 beginnt östlich von Lüneburg an der B 216 und endet bei Bad Bevensen an der L 253.
Auf Antrag des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sollen die Unternehmensflurbereinigungen nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) A39-Hohnstorf, A39-Altenmedingen und A39-Römstedt eingeleitet werden.
Alle weiteren Infos gibt es beim Amt für regionale Landesentwicklung Braudnschweig.