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Samtgemeinde sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl zu wählen.

Die Samtgemeindeverwaltung sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Wahlehrenamt dürfen bei der Europawahl alle Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde mit europäischer Staatsangehörigkeit übernehmen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Zu den Aufgaben gehören die Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels sowie Mitarbeit bei der Ermittlung der Wahlergebnisse.

Die rund 40 Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Schicht am Wahltag dauert etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr zählen die Wahlvorstandsmitglieder eines Wahllokals gemeinsam die Stimmen aus. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Wer Interesse hat, kann sich im Wahlbüro per E-Mail unter d.wuennecke@bevensen-ebstorf.de oder k.mennerich@bevensen-ebstorf.de oder unter Telefon (05821) 890 melden.