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Herbstlaub muss richtig entsorgt werden / Hundehalter müssen Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner beseitigen

Im Herbst leuchten die Blätter an den Bäumen in den wunderschönsten Farben, bevor das Laub auf die Erde fällt. Die meisten Grundstückseigentümer beseitigen dankenswerterweise das Laub von ihren Grundstücken. Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf weist allerdings darauf hin, dass das Laub nicht einfach auf die Straße oder in die Gosse gekehrt werden darf. Der Grund: Die Kehrmaschine für die Straßenreinigung wird durch die anfallenden Blätter überlastet. Zudem ist diese Art der Laubbeseitigung auch laut Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde untersagt. Deshalb bittet das Ordnungsamt darum, das Laub von den Gehwegen in Zukunft in die dafür vorgesehenen Kompost-Tonnen zu entsorgen. Sollten die Kapazitäten der vorhandenen Komposttonnen nicht ausreichen, besteht auch die Möglichkeit, Kompostsäcke bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf zu erhalten. Diese können im Rathaus Bad Bevensen (Lindenstraße 12) wie auch im Rathaus Ebstorf (Hauptstraße 30) käuflich erworben werden.

Ein weiteres Ärgernis, das sich unter dem Laub auf den Bürgersteigen verbirgt, sind die Hinterlassenschaften von Hunden. Zahlreiche verärgerte Einwohner der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf haben im Ordnungsamt ihrem Ärger Luft gemacht und sich beschwert. Deshalb weist Ordnungsamtsleiter Lothar Jessel mit Nachdruck darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Aufsicht beauftragte Person unverzüglich verpflichtet sind, den Hundekot ihrer Tiere zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Wird die durch den Hund verursachte Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt, droht ein erstes Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro. In der Stadt Bad Bevensen und dem Klosterflecken Ebstorf stehen Hundebesitzern zu diesem Zweck Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Zudem ist es vorgeschrieben, dass Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Anlagen wie dem Kurpark sowie bei öffentlichen Veranstaltungen an der Leine zu führen sind.