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Suche nach Übergangslösung Klosterflecken Ebstorf verdeutlicht Forderung des Denkmalschutzes für ehemaliges Oberförsterdienstgehöft

Das Farbkonzept der Niemeyer Planungsgruppe GmbH. Wer die Farbe in natura begutachten will, sollte die Farbfelder an der Wand des Gebäudes begutachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das ehemalige Oberförsterdienstgehöft ist Teil des Eingangsbereichs zum historischen Ebstorfer Klosterquartier mit Domänenplatz, Amtskornscheune und Kloster. Das denkmalgeschützte Gebäude, in dem sich bis vor einiger Zeit die Bodwedeschule befand, stammt aus dem Jahr 1835. So bald wie möglich will der Klosterflecken in dem Fachwerkhaus zwei Kindergarten- und eine Krippenkindergruppe unterbringen, die Planungen laufen auf Hochtouren. „Aufgrund der Beitragsfreiheit und unserer intensiven Siedlungspolitik ist die Nachfrage immens gestiegen“, schildert Gemeindedirektor Wilhelm Oelstorf. Diesem Bedarf wird der Flecken gerecht werden. In Nachbarschaft zum Mehrgenerationenhaus und der Grundschule hat sich mit dem ehemaligen Oberförsterdienstgehöft und dem Deutschen Roten Kreuz ein fehlendes Puzzlestück gefunden.

Für den Betrieb eines Kindergartens und einer Krippe sind jedoch erhebliche Umbaumaßnahmen notwendig. Und: Der Denkmalschutz gibt dem Klosterflecken klare Gestaltungsrichtlinien vor. Wer aktuell am Gebäude entlanggeht oder -fährt, dem fallen nicht nur die zwei farbigen Rechtecke an der Hauswand auf, sondern auch ein Schaukasten vor dem historischen Haus. Mit dem Inhalt des Schaukastens, der auch im Foyer des Ebstorfer Ratshauses zu sehen ist, kann die Historie des Gebäudes und das Ziel der Sanierung sehr gut nachvollzogen werden. Eine Forderung des Denkmalschutzes lautet, das Oberförsterdienstgehöft mit einem monochromen Farbton zu versehen. Das bedeutet, die gesamte Fassade, wird inklusive der dunkelbraunen Fachwerkbalken, wird in einem ockerfarbenen Ton übermalt. Hält sich der Klosterflecken nicht daran, dann läuft die Kommune Gefahr, dass die Sanierung im Sinne des Denkmalschutzes im schlimmsten Fall gar nicht erst genehmigt wird. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird zudem die Förderung durch den Denkmalschutz entfallen, immerhin zwei Drittel der Kosten für alle Baumaßnahmen, die im Zuge des Denkmalschutzes anfallen – sie liegen in einem mittleren sechsstelligen Bereich.

Im Fokus steht jedoch die verlässliche Kinderbetreuung. „Trotz möglicher Verzögerung werden übergangsweise alternative Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt, so dass alle Kinder zum 1. August ihren benötigten Kindergartenplatz bekommen“, verspricht der Gemeindedirektor.