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Grünschnitt und Herbstlaub - Samtgemeinde weist auf Rückschnitt und Reinigungspflicht hin

Auf Regen folgt Sonnenschein und auf Sonnenschein Regen – das fasst den Sommer in diesem Jahr knapp zusammen. Bedeutet aber auch: die Vegetation bahnt sich ihren Weg, der Rasen und die Büsche wachsen immens schnell. „Der Bauhof der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf pflegt die öffentlichen Flächen und hält die Verkehrsräume frei“, schildert Bauamtsleiter Oliver Willing. Trotzdem erscheinen im Mängelmelder „Sags uns einfach“ regelmäßig Meldungen, die den Pflegezustand bemängeln. Nicht in allen Fällen handelt es sich dabei um öffentliche Wege und Flächen, sondern auch um privaten Grund und Boden. Aus Sicherheitsgründen und um zu vermeiden, dass Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren oder Menschen mit Kinderwagen Slalom über den Gehweg laufen müssen, gilt es, Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern bis zu einer Höhe von 2,50 Metern zu entfernen. Über Fahrbahnen und Parkspuren müssen die Pflanzen sogar bis zu einer Höhe von 4,50 Metern beseitigt werden. An Eckgrundstücken muss der Bewuchs auf 80 Zentimeter zurückgeschnitten werden, um ein Sichtfenster zu gewähren. „Wir wollen darauf verzichten, gelbe und rote Karten zu verteilen und appellieren an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, sich an die Vorgaben zu halten“, sagt Samtgemeindebürgermeister Martin Feller. Bei Verstößen melden sich Beschäftigte des Ordnungsamtes und machen die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer auf den entsprechenden Verstoß aufmerksam.

Auch mit Blick gen Herbst wird darauf hingewiesen, dass das Laub nicht einfach auf die Straße oder in die Gosse gekehrt werden darf. Die Kehrmaschine für die Straßenreinigung wird durch die anfallenden Blätter schlicht und einfach überlastet. Zudem ist diese Art der Laubbeseitigung auch laut Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde untersagt.

Ein weiteres Ärgernis, das regelmäßig auftritt: die Beseitigung der Hinterlassenschaften von Hunden. Hundehalterinnen und -halter oder die mit der Aufsicht beauftrage Person sind unverzüglich verpflichtet, den Hundekot ihrer Tiere zu beseitigen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. Das gilt übrigens auch für die Hinterlassenschaften von Pferden. Wird die durch den Hund oder Pferd verursachte Verunreinigung nicht unverzüglich beseitigt, droht ein erstes Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro. In der Stadt Bad Bevensen und dem Klosterflecken Ebstorf stehen Hundebesitzern Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Zudem dürfen Hunde in der Fußgängerzone, öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen nicht ohne Leine laufen. Auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Schulhöfen herrscht ein generelles Hundeverbot.