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Samtgemeinde sucht neue Schöffen

Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf sucht Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffen- und Ersatzschöffenamt. Schöffen, so werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit genannt. Die Schöffen unterstützen die hauptberuflichen Richter bei ihrer Urteilsfindung. Sie sind in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätige juristische Laien, die gemeinsam mit dem Berufsrichter die Tat eines Angeklagten beurteilen und bei der Festsetzung des Strafmaßes mitwirken. Sie sollen ihre Sachkunde sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidung des Gerichts einbringen und sollten über soziale Kompetenz verfügen. Das verantwortungsvolle Schöffen-Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf bereitet derzeit eine Vorschlagliste für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vor. Deshalb werden engagierte Frauen und Männer gesucht, die möglichst alle Gruppen der Bevölkerung  unter angemessener Berücksichtigung der Bevölkerung von Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung repräsentieren. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre sein sowie im Gebiet der Samtgemeinde wohnen. Die Amtsperiode der Schöffen dauert fünf Jahre.

Wer sich für das Amt des Schöffen interessiert, der kann sich unter Telefon (05821) 89312 melden. Dort gibt es auch weitere Informationen rund um das Schöffenamt.

Weitere Infos gibt es unter hier