Seit Montag, 22. November, dürfen die Rathäuser in Bad Bevensen und im Klosterflecken Ebstorf sowie das Bürgerbüro in Wriedel nur noch mit einer vorherigen Terminvergabe betreten werden. Ab sofort auch nur noch unter der 3G-Regel. Das bedeutet, alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Um also das Rathaus in Bad Bevensen oder im Klosterflecken Ebstorf oder das Bürgerbüro in Wriedel betreten zu dürfen, ist ein Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis – in Kombination mit einem Personalausweis – notwendig. Ungeimpfte benötigen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest. Dieser muss entweder von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis stammen. Gültig sind auch Testbescheinigung vom Arbeitgeber oder einer autorisierten Person, die die Testung beobachtet und dann schriftlich bestätigt. Ein Selbsttest zu Hause ist nicht gültig.
Wichtige Termine können weiterhin telefonisch unter (05821) 890 (Bad Bevensen), unter (05822) 420 (Ebstorf) oder (05829) 224 (Wriedel) abgesprochen werden und soweit es möglich ist, schriftlich per E-Mail oder telefonisch erledigt werden. „Ein Besuch der Rathäuser oder des Bürgerbüros soll sich bitte auch weiterhin nur auf unabdingbare Fälle beschränken“, betont Samtgemeindebürgermeister Martin Feller.