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Radwegerneuerung im Zuge der Bundesstraße 4 zwischen der Ortsumgehung Kirchweyhe und Tätendorf-Eppensen im Landkreis Uelzen

Ab dem 6. September ist im Zuge der Bundesstraße 4 zwischen der Ortumgehung Kirchweyhe und dem Ortseingang Tätendorf-Eppensen im Landkreis Uelzen, aufgrund anstehender Bauarbeiten mit Verkehrsbeschränkungen zu rechnen. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg mit. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Anfang November 2021 andauern. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.

Der Radwegzustand macht es erforderlich, dass die vorhandene Radwegbefestigung erneu- ert werden muss. Hinzu kommt der Umbau im Einmündungsbereich der Kreisstraße 22 „Uelzener Straße“. Die Bauarbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt umfasst die Arbeiten für die Radwegerneuerung und der zweite Bauabschnitt beinhaltet den Umbau im Einmündungsbereich der Kreisstraße 22. Am 6. September beginnen die Arbeiten im ersten Bauabschnitt. Hierzu wird der Radweg ab Ende der Ortsumgehung Kirchweyhe bis zur Ortslage Tätendorf-Eppensen voll gesperrt.
Während der gesamten Bauzeit wird der Fahrzeugverkehr auf der Bundesstraße 4 auf den beiden vom Radweg abgewandten Fahrstreifen geführt und somit die dreistreifige Verkehrsführung auf eine zweistreifige Verkehrsführung umgestellt. Die Einmündung der Kreisstraße 22 bleibt aus beiden Richtungen befahrbar.

Die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt werden vom 18. bis 29. Oktober (Herbstferien) durchgeführt. Hierzu wird die Einmündung in die Kreisstraße 22 nach Emmendorf voll gesperrt. Der Fahrzeugverkehr von und nach Emmendorf wird während der Umbauarbeiten über eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke geführt.

Die Radverkehr wird für die gesamte Bauzeit (1. und 2. Bauabschnitt) ab der Ortslage Kirchweyhe über Emmendorf, Nassennottorf nach Tätendorf-Eppensen umgeleitet. Der Radverkehr aus Richtung Tätendorf-Eppensen kommend wird gegenläufig über die vor genannte Umleitungsstrecke geführt. Die Baukosten belaufen sich auf rund 940.000 Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Der Geschäftsbereich Lüneburg der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.