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Stadt hebt Haushaltssperre auf - Bad Bevenser Rat verabschiedet Nachtragshaushalt

Die Stadt Bad Bevensen kann ihre Ende April verhängte Haushaltssperre endlich wieder aufheben. Mit der Verabschiedung der Nachtragshaushaltssatzung verabschieden sich Rat und Verwaltung gleichzeitig von der Haushaltssperre. „Wir haben den Haushalt auf den Prüfstand gestellt und hin- und hergerechnet“, schildert Kämmerin Regina Klocke. Die ausbleibenden Gästebeiträge durch den Corona-bedingten fehlenden Tourismus und der Einbruch der Gewerbesteuer haben Ende April dieses Jahres zur unausweichlichen Haushaltssperre geführt.  Alle freiwilligen Leistungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen für nicht unabdingbare Unterhaltungsmaßnahmen der Stadt wurden gestoppt. „Durch die Haushaltssperre konnten einige Ausgaben eingespart worden“, berichtet Stadtdirektor Martin Feller.

Und dank der Gewerbesteuerausgleichszahlung durch den Rettungsschirm von Land und Bund in Höhe von rund 420.000 Euro und insbesondere der Rückführung von Überschüssen der Samtgemeinde ist die schiefe Finanzlage von Bad Bevensen wieder ausgeglichen. Nach Genehmigung der Jahresabschlüsse der Samtgemeinde von 2015 bis 2017 haben die Gemeinden anteilsmäßig ihre Überschusszahlungen zurückerhalten – die Stadt Bad Bevensen insgesamt circa 2,6 Millionen Euro. Damit konnten rote Zahlen vermieden werden. Gleichzeitig kann die Stadt die angedachten Vereinszuschüsse, die unter die freiwilligen Leistungen fallen, jetzt auszahlen. Auch die Mittel für Ortsvertrauensleute sind wieder freigegeben – und nicht nur das: Die Mittel aus diesem Jahr können ausnahmsweise auf 2021 übertragen werden. Statt 5000 Euro stehen den Ortsteilen damit 10.000 Euro im kommenden Jahr zur Verfügung.

„Wir messen die Corona-Pandemie immer anhand der finanziellen Folgen, aber wir dürfen nicht vergessen, dass Menschen krank werden. Der Krankheitsverlauf, die Spätfolgen und das menschliche Leid lassen sich nicht in Geld ausdrücken – die Todesopfer der Pandemie schon gar nicht“, gibt der Stadtdirektor zu bedenken.