Gewerbeamt

  • Gebühren
  • Gewerbean-, ab-, und ummeldungen:                         27,00 €
     
  • Anzeige eines Gaststättengewerbes vier Wochen vor der Veranstaltung/ Öffnung
     

für vorübergehende Veranstaltungen:              27,00 €

für feste Gaststättengewerbe:                            54,00 €

Bei Nichteinhaltung der vier Wochen erhöht sich die Gebühr.

  • Zweitschrift einer Gewerbemeldung:                            15,00 €
     
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Gewerbe die im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragen sind

 

  • Antragstellung
  • Persönlich zu den Öffnungszeiten unter Vorlage Ihres Personalausweises, Reisespasses oder anderem gültigen Ausweisdokument. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
     
  • Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars, per E-Mail, Fax, oder Post unter Beilage einer Kopie Ihres Personalausweises. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt.
     
  • Durch Bevollmächtigung einer Dritten Person. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und vom Antragsteller unterschrieben sein. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person die erforderlichen Angaben machen muss.

Kontakt

Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Stefanie Fritzke
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
0582189315 0582189480