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Kehrmaschine fährt häufiger: Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf erhöht Reinigungsintervalle

Das ist neu ab dem 1. Januar 2019: Die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf passt die Straßenreinigungsgebührensatzung an. Der Grund dafür sind die neuen Reinigungsklassen, die sich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ergeben haben. Das Fahrzeug der Reinigungsfirma fährt statt bisher einmal in vier Wochen ab dem 1. Januar einmal in zwei Wochen. Damit reagiert die Samtgemeinde auf die Anregungen der Mitgliedsgemeinden, die sich eine gründlichere Reinigung gewünscht haben. Außerdem erhöhen sich die Gebühren durch die allgemeine Kostensteigerung bei der Reinigungsfirma, den Personal- und Betriebskosten des Bauhofs und der Sondermüllentsorgung.

Grundsätzlich gilt: Jeder Anlieger hat die Pflicht, die Straße entlang des eigenen Grundstücks bis zur Straßenmitte zu reinigen. Doch es gibt Ausnahmen: An den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen innerhalb der Ortschaften der Samtgemeinde– also an allen gemeinhin als Ortsdurchfahrten bezeichneten Straßen – werden die Fahrbahngossen seit 1. April 2015 maschinell gereinigt. Auf die jeweiligen Anwohner kommen im Rahmen dieser Straßenreinigungssatzung neue Gebühren zu. Diese Gebühren sind ab dem 1. Januar nur noch in drei statt vier Stufen unterteilt – je nach Intensität der Reinigung. Sie berechnen sich anhand der Straßenfrontlänge des Grundstücks. Auch Hinterlieger und Eckgrundstücke werden berücksichtigt. „Die Gehwege müssen weiterhin von den Anliegern sauber gehalten werden und auch, wer eine grobe Verschmutzung der Straße – egal welcher Art – verursacht, muss den Dreck selbst beseitigen“, betont Ordnungsamtsleiter Lothar Jessel. Dazu gehört auch das Fegen des Laubs vom Gehweg auf die Straße.